Umfassende Beratung
Das Institut für Hochschulrecht und Hochschulmanagement berät Universitäten, sonstige Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Behörden bei sämtlichen Fragen des nationalen, europäischen und internationalen Rechts staatlicher und privater Universitäten und Bildungsträger.
Hierzu gehören insbesondere:
- die nationalen Hochschulgesetze;
- Akkreditierungsbestimmungen für Hochschulen, Universitäten und Studiengänge;
- universitäres Recht wie Hochschulverfassung, Studien- und Prüfungsordnungen;
- Kooperationen zwischen Universitäten, Hochschulen und Bildungsträgern;
- nationale und europäische Vergabeverfahren, Beihilferecht und steuerliche Gestaltungen;
- Franchise-Studiengänge und Lehrkrankenhaus-Verträge.
Das Institut bietet Unterstützung insbesondere bei der Gründung von Hochschulen und Hochschulniederlassungen im In- und Ausland, bei der Zusammenstellung von Unterlagen für die Neu- und Re-Akkreditierung von Studiengängen sowie bei Vorhaben zur Reform universitären Satzungsrechts an. Es hält Expertise für Widerspruchs- und Klageverfahren in hochschulrechtlichen Angelegenheiten vor und erstellt Gutachten für Universitäten, Behörden und Gerichte.