AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Veranstaltung „Fourth European Conference on Higher Education Law and the Management of Sciences“ des Instituts für europäisches und internationales Hochschulrecht

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für die Teilnahme an der „Fourth European Conference on Higher Education Law and the Management of Sciences“ (i.w.F. „Kongress“) des Instituts für europäisches und internationales Hochschulrecht (i.w.F. „Veranstalter“).
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Mit seiner/ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden.

§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Inhalt des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages ist die Teilnahmeberechtigung an dem Kongress.
(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot bzw. Kongressprogramm auch während des Kongresses inhaltlich jederzeit zu verändern; insbesondere fallen unter eine zulässige Änderung die Änderung des Konferenztermins, der Beginnzeiten einzelner Vorträge, des Veranstaltungsortes oder eines/r Vortragenden sowie Veranstaltungsabsagen.
Sollte eine Mindestteilnehmeranzahl von 50 TeilnehmerInnen nicht erreicht werden, findet der Kongress nicht statt. Die TeilnehmerInnen werden rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
(3) Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind aus dem teilweisen oder gänzlichen Entfall der Veranstaltung nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.
(4) Muss der Kongress zur Gänze abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmegebühren.

§ 3 Anmeldung
(1) Der Vertragsabschluss erfolgt durch Eingang einer Anmeldung im Empfangsbereich des Veranstalters. Unter einer solchen Anmeldung ist ausschließlich eine unter Verwendung der Anmeldemaske auf www.highereducationlaw.eu vorgenommene Anmeldung zu betrachten.
(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens nach verfügbarer Teilnehmerzahl berücksichtigt.

§ 4 Vertragssprache
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden in deutscher und englischer Sprache angeboten.

§ 5 Stornierungen
(1) Stornierungen können nur schriftlich per Brief an das Institut für Hochschulrecht oder per E-Mail an office@highereducationlaw.eu entgegengenommen werden.
(2) Eine Stornierung kann bis 21 Tage vor Kongressbeginn kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 21 Tage vor Kongressbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 % der Teilnahmegebühr berechnet werden.
Ab Kongressbeginn wird bei Nichtbesuch jedenfalls die komplette Teilnahmegebühr fällig. Die fernabsatzrechtlichen (siehe insb. § 6 dieser Vertragsbedingungen) bzw. konsumentenschutzrechtlichen Regelungen bleiben unberührt.
(3) Die Namhaftmachung eines/r Ersatzteilnehmers/In ist kostenfrei möglich.

§ 6 Rücktrittsrecht im Fernabsatz
(1) TeilnehmerInnen, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen 14 Werktagen ab Vertragsabschluss (Anmeldung), ohne Angabe von Gründen, jedoch nur vor Leistungsbeginn zurücktreten. Sollte der Leistungsbeginn schon eingetreten sein, besteht kein Rücktrittsrecht mehr.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird.
Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: office@highereducationlaw.eu, wobei das auf www.highereducationlaw.eu downloadbare Widerrufsformular verwendet werden kann.
(2) Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle des Rücktritts an den/die TeilnehmerIn zurückerstattet.
(3) Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn die Veranstaltung programmgemäß bereits innerhalb dieser Rücktrittsfrist stattfindet.

§ 7 Preise
Grundsätzlich gilt jene Teilnahmegebühr als vereinbart, die sich aus dem Webshop des Veranstalters ergibt.

§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung auf www.highereducationlaw.eu auf das auf der Homepage angegebene Konto einzuzahlen, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Die Übersendung der Rechnung erfolgt auf die in der Anmeldemaske angegebene Email-Adresse.
(2) Bei einem späteren Einstieg in den Kongress ist eine Ermäßigung der Teilnahmegebühr nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.
(3) Die gesetzlichen (Verzugs)Zinsen gemäß § 1333 Abs. 1 ABGB betragen gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB 4% jährlich. Der/die TeilnehmerIn ist verpflichtet, sämtliche durch seinen/ihren Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-und Inkassospesen zu ersetzen.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich das Institut für europäisches und internationales Hochschulrecht vor.

§9 Schadenersatz
(1) Die Veranstalter nicht für Sachschäden, die fahrlässig, nicht jedoch grob fahrlässig, herbeigeführt wurden.
(3) Wenngleich sämtliche Vortragende über eine sehr hohe fachliche Qualifikation verfügen, übernehmen weder der Veranstalter, noch der/die einzelne Vortragende eine Haftung für die Richtigkeit der vermittelten Inhalte.
Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen kann darüber hinaus eine Haftung von Seiten des Veranstalters keinesfalls übernommen werden.

§ 10 Datenschutz
(1) Die MitarbeiterInnen des Instituts unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
(2) Die TeilnehmerInnen anerkennen, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über sie für Zwecke der Buchhaltung und der TeilnehmerInnenevidenz gespeichert und verarbeitet werden.
Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet.
(3) Die Daten werden überdies für Zwecke der Information über Leistungen und Produkte des Instituts verwendet.
(4) Die TeilnehmerInnendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Vertragspartner des Instituts sind über diese Datenschutzbestimmungen instruiert und entsprechend verpflichtet.

§ 11 Film-, Ton-, und fotografische Aufnahmen während des Kongresses
(1) Mit der Annahme dieser AGB wird das ausdrückliche Einverständnis zur Veröffentlichung der eigenen, personenbezogenen Medienaufnahmen erteilt. Dieses Einverständnis bezieht sich ausschließlich auf die im Rahmen der Durchführung des Kongresses erzeugten Film-,Ton- und Fotoaufnahmen und deren Verwendung zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über den Kongress sowie zu Werbezwecken. Dabei wird auf die Einhaltung der Bestimmungen des Mediengesetzes (Schutz der Persönlichkeit) geachtet.
(2) Film-, Ton-, und fotografische Aufnahmen während des Kongresses sind durch TeilnehmerInnen nicht zulässig. Sämtliche vermittelten Inhalte sind im Sinne des Urheberrechts geschützt.

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Auf die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien kommt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
(2) Für Streitigkeiten ist ausschließlich das HG Hamburg zuständig.
(3) Erfüllungsort des Vertrages ist der Sitz des Instituts . Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, den Veranstaltungsort jederzeit zu ändern.